Dolomiten UNESCO Welterbe

Außergewöhnliche universelle Werte

Nach dem Konzept des Welterbes gibt es Güter von unschätzbarem und unersetzbarem Wert, die über nationale Grenzen hinausgehen, wodurch diese Güter zum Erbe aller Völker der Welt werden. Dieser außergewöhnliche universelle Wert wurde den Dolomiten aufgrund der ästhetischen Bedeutung ihrer charakteristischen Landschaft und der wissenschaftlichen Bedeutung des geologischen Erbes, das sie beherbergen, zuerkannt.

Eine Welterbestätte ist von so außergewöhnlicher Bedeutsamkeit, dass sie über nationale Grenzen hinausgeht und für heutige und künftige Generationen der gesamten Menschheit von gemeinsamer Bedeutung ist. Die UNESCO hat Kriterien für den außergewöhnlichen universellen Wert festgelegt, die allen Vertragsstaaten des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt gemeinsam sind.

Um die Anerkennung des außergewöhnlichen universellen Wertes zu erhalten, welche als Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Welterbeliste als Kultur-, Natur- oder gemischte Stätte gilt, muss ein Gut nachweisen, dass es mindestens eines der zehn Kriterien erfüllt. Die Dolomiten erfüllen zwei davon, die beide im Zusammenhang mit dem Naturerbe stehen:

(vii) Sie weisen überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung auf.

(viii) Sie stellen außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte dar, darunter der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschafts-formen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale.

Die Erklärung von Sevilla

Das Welterbekomitee tritt jedes Jahr an einem anderen Ort zusammen, um die von den Vertragsstaaten des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vorgeschlagenen Bewerbungen zu bewerten. Am Ende der Arbeit wird ein Dokument erstellt, das die Entscheidungen der Kommission zusammenfasst. In diesem Dokument wird der außergewöhnliche universelle Wert des sich bewerbenden Gutes festgestellt und seine Eintragung in die Welterbeliste formalisiert, wenn es die Anforderungen erfüllt.

Der außergewöhnliche universelle Wert der Dolomiten wurde 2009 anerkannt, als das Welterbekomitee in Sevilla tagte. Aus diesem Grund wird das entsprechende Dokument gemeinhin als die Erklärung von Sevilla bezeichnet.

Die neun Teilgebiete des Dolomiten UNESCO Welterbes bilden eine Serie einzigartiger Gebirgslandschaften von außergewöhnlicher Schönheit. Ihre beeindruckend senkrechten und bleichen Gipfel weisen eine weltweit außerordentliche Formenvielfalt auf. Diese Berge sind ferner für die Erdwissenschaften von internationaler Bedeutung. Die Anzahl und Ansammlung äußerst unterschiedlicher Karbonatformationen ist weltweit einzigartig. Die großartig aufgeschlossene Geologie ermöglicht einen Einblick in das Meeresleben der Trias, das sich nach dem größten jemals in der Erdgeschichte nachgewiesenen Artensterben entwickelt hat. Die erhabenen, monumentalen und farbenreichen Landschaften der Dolomiten haben seit jeher eine Vielzahl an Reisenden fasziniert und waren die Quelle zahlreicher wissenschaftlicher und künstlerischer Interpretationen.

Erklärung von Sevilla

(Final Decisions of the 33rd Session of the World Heritage Committee – Seville, 2009, p. 187)

Der Wert
der
Landschaft

Wer die Dolomiten betrachtet, kann nicht gleichgültig bleiben angesichts der Vielfalt der Formen und Farben, der Vertikalität der Felswände, dem Reichtum auch sehr unterschiedlicher Lebensräume, von den tiefsten Schluchten bis zu den höchsten und einsamsten Gipfeln. Alle diese Elemente bilden die Hochgebirgslandschaft der Dolomiten, ein schillerndes Mosaik, das die Fantasie der Menschen, die in diesen Tälern leben, und derjenigen, die von weiter herkommen, inspiriert hat und weiterhin inspiriert.

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Der Wert
der
Geologie

Es gibt nur wenige Orte auf der Welt, an denen man die letzten 250 Millionen Jahre der Erdgeschichte mit einer solchen Fülle, Präzision und Kontinuität an Informationen lesen kann wie in den Dolomiten. In diesen Bergen kann man im Gestein versteinert die Umgebungen erkennen, die hier in geologischen Zeitaltern existiert haben, wie trockene Ebenen, tropische Atolle, Vulkane und Meeresabgründe. Aus diesem Grund sind die Dolomiten seit den Anfängen der geologischen Wissenschaft ein Ziel für Gelehrte und Forscher aus aller Welt.

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Aufnahme in die Welterbeliste

Für die Aufnahme in die Welterbeliste ist es nicht ausreichend, dass ein Gut einen außergewöhnlichen universellen Wert besitzt. Die Richtlinien für die Umsetzung der UNESCO-Welterbekonvention verlangen zwangsläufig, dass das sich bewerbende Gut die Anforderungen an die Integrität (und Authentizität im Falle von Kulturerbe) erfüllt und über ein System zum Schutz und zur Verwaltung verfügt. So muss das Gut unversehrt sein, zumindest in den Aspekten, die eng mit seinem außergewöhnlichen universellen Wert verbunden sind. Bevor es sich bewerben kann, muss ein Gut angemessen geschützt und mit einem Managementplan ausgestattet sein, der seine Besonderheiten und Schwachstellen berücksichtigt.

Die Aufnahme in die Welterbeliste ist nicht von Dauer. Der Gewinn dieser prestigeträchtigen Auszeichnung ist vielmehr der Beginn eines Weges, auf dem alle Beteiligten, von der öffentlichen Einrichtung bis zum Bürger, Verantwortung für einen bewussten und vorausschauenden Umgang mit dem Gut übernehmen, damit es auch künftigen Generationen zur Verfügung steht. Dies bedeutet, dass sichergestellt werden muss, dass der anerkannte außergewöhnliche universelle Wert im Laufe der Zeit unversehrt erhalten bleibt. Daher verpflichtet sich der Vertragsstaaten des Übereinkommens, in dem sich das Gut befindet, die Anforderungen an Integrität und Schutz auch nach der Eintragung zu gewährleisten. Daher werden Welterbestätten in regelmäßigen Abständen von ICOMOS (für Kulturstätten) oder IUCN (für Naturstätten) bewertet, zwei Fachgremien, die das Welterbekomitee für die technische Bewertung heranzieht. Wenn die Anforderungen nicht mehr erfüllt sind, kann das Gut in die Rote Liste des gefährdeten Welterbes aufgenommen oder sogar dauerhaft aus der Welterbeliste gestrichen werden.

Das Bewerbungsverfahren
in Italien

Die Überprüfung all dieser Anforderungen ist ein komplexer und langwieriger Prozess mit mehreren obligatorischen Schritten:

  1. Der Antrag auf Aufnahme in die nationale Vorschlagsliste (Tentativliste) beginnt mit einem speziellen Formular, das an die Italienische UNESCO-Kommission (Commissione Nazionale Italiana per l’UNESCO, CNIU) zu richten ist
  1. Die CNIU leitet den Antrag an die zuständigen Ministerien weiter (Ministerium für Kultur, wenn es sich um kulturelle Stätten handelt, und das Umweltministerium, wenn es sich um natürliche Stätten handelt), die die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Verfahrens prüfen. Aus der nationalen Vorschlagsliste werden jedes Jahr die Güter ausgewählt, die für das Welterbe nominiert werden sollen.
  2. Für Stätten auf der nationalen Vorschlagsliste müssen ein Nominierungsdossier und ein Managementplan vorliegen, die von den Antragstellern in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien ausgearbeitet werden.
  3. Die CNIU leitet die Nominierung an das Welterbekomitee weiter, das sie dann zur technischen Bewertung dem ICOMOS oder der IUCN vorlegt.
  4. Das Welterbekomitee kann auf seiner jährlichen Sitzung beschließen, die Stätte einzutragen, eine Neuformulierung der Bewerbung zu verlangen, die Entscheidung zu vertagen oder die Bewerbung abzulehnen.

Das Bewerbungsverfahren in Italien ist auf der Website der Italienischen UNESCO-Kommission ausführlich beschrieben.

Das Bewerbungsverfahren
der Dolomiten

Selbst für die Dolomiten war der Weg nicht einfach. Im Folgenden werden die wichtigsten Etappen kurz zusammengefasst:

  • Im Jahr 2006 wurde eine Bewerbung eingereicht, in dem alle vier Kriterien für eine Naturstätte vorgeschlagen wurden. Das Gebiet bestand aus 22 Teilen, die als Systeme bzw. Teilgebiete bezeichnet wurden, und 27 Kernzonen. Diese Bewerbung wurde (mit der Bitte um Neuformulierung) aus mehreren Gründen zurückgewiesen: übermäßige Zersplitterung des Gebiets, unzureichende Garantien für die Unversehrtheit, Fehlen eines Managementplans, Fehlen eines außergewöhnlichen universellen Wertes für einige der vier Kriterien.
  • Im Jahr 2007 wurde dann ein neuer Antrag erstellt, der diesmal nur die Kriterien VII und VIII enthielt, wobei das Gebiet neun Teilgebiete umfasste.
  • Im Jahr 2008 wurde das neue Dossier übergeben und es fanden Inspektionsbesuche durch die IUCN statt.
  • Im Jahr 2009 schließlich hat das Welterbekomitee bei seiner Sitzung in Sevilla die Dolomiten in die Welterbeliste aufgenommen. Damals fehlte jedoch noch der Managementplan: Das Welterbekomitee hatte als Klausel für die Aufnahme der Dolomiten in die Liste die Verpflichtung verlangt, das Gut mit einem Verwaltungsorgan, der Stiftung Dolomiten UNESCO, und einem Managementplan auszustatten.
  • Im Jahr 2010 wurde die Stiftung Dolomiten UNESCO gegründet, deren Gründungsmitglieder die Autonome Region Friaul-Julisch Venetien, die Region Venetien, die Autonomen Provinzen Trient und Bozen sowie die Provinzen Belluno, Pordenone und Udine sind.
  • Im Jahr 2015 wurde der partizipative Prozess #Dolomiti2040 durchgeführt, dessen Ergebnisse die Grundlage für den künftigen Managementplan bilden.
  • Im Jahr 2016 wurde schließlich die Gemeinsame Führungsstrategie ausgearbeitet und angenommen.